PATIENTEN­INFORMATION

Behandlung

Beachten Sie bitte folgende Punkte, wenn Sie zum ersten Termin kommen:

  • Gültiges Rezept: der Behand­lungs­beginn muss inner­halb von 28 Tagen erfolgen.
  • Kranken­versicherungs­karte
  • Rezept-Zuzahlung: laut SGB V sind wir verpflichtet, die Zuzahlung zu Heilmittelverordnungen zu erheben und an die Krankenkassen abzuführen. Der Betrag setzt sich aus 10 % des Rezept­wertes + 10 € zusammen und kann in Bar oder mit Karte bezahlt werden.
  • 10 Extra-Minuten für die bürokratische Zwecke
  • Röntgen­bilder / Operations­bericht (sofern vorhanden)

Bei allen Terminen sollten Sie ein Handtuch, bequeme Kleidung und eventuell Hallenschuhe für unsere Trainings­therapie dabeihaben.

Privatpatienten

Mit unserer Honorarvereinbarung werden Sie über die Kosten Ihrer Behandlung informiert und bestätigen diese. Nach der Therapie erhalten Sie von uns eine Rechnung. Diese können Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Beihilfe

Auf die Beihilfesätze haben wir keinen Einfluss. Die Beihilfesätze können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein. Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie z.B. im ärztlichen Bereich gelten, existiert in der Physiotherapie nicht.

Unsere Preisen liegen deutlich unterhalb des vom Oberlandesgericht Karlsruhe für angemessen befundenen 2,3-fachen GKV-Satzes.

Terminabsagen

Damit wir ihren Termin anderweitig belegen können, muss eine Absage mindestens 24 Stunden vor der terminierten Behandlung erfolgen. Sollten Sie dies nicht einhalten oder gar nicht zu Ihrem Termin erscheinen beachten Sie den Punkt Ausfallgebühr.

Ausfallgebühr

Wir erheben für nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Behandlungstermine eine Ausfallgebühr, die sich am Wert der Behandlung orientiert.